Gesuch einreichen

Laden Sie das Gesuchsformular herunter, füllen Sie es aus und übermitteln Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über unseren geschützten Uploadbereich. Gesuche können von begünstigten Personen, ihren gesetzlichen Vertretungen oder von Drittorganisationen eingereicht werden.

schriftlciher entscheid

Sobald das Gesuch vollständig und beschlussreif ist, entscheidet die Gesuchskommission zeitnah über die beantragte Unterstützung. Der Entscheid wird der begünstigten Person und gegebenenfalls der gesuchstellenden Organisation schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Erst der schriftliche Entscheid begründet eine verbindliche Zusage.

unabhängige prüfung

Die vom Vorstand unabhängige Gesuchs-komission beurteilt Übereinstimmung mit dem Vereinszweck, Wirkung, Bedrüftigkeit und Eigenleistung, Nachhaltigkeit und Verhältnismässigkeit.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Umsetzung

Bewilligte Beiträge werden zweckgebunden ausgerichtet und können mit Auflagen oder Bedingungen verbunden werden. Ein Gesuch kann auch teilweise gutgeheissen oder der bewilligte Betrag in Teilzahlungen ausgerichtet werden. Soweit vorgesehen, ist die zweckgemässe Verwendung der Mittel nachzuweisen.