gemeinsam zugang schaffen

Auf einen Blick

Rechtsform: Verein nach Art. 60 ff. ZGB 2026 gegründet am 14. Juli 2026; Sitz: Richterswil; Steuerbefreiung: Verfügung vom 20.08.2026, Kantonales Steueramt Zürich; Reg. Nr.: J0002761446; Zweck: Inklusion, Chancengleichheit und soziale Integration im Rudersport; Wirkungsgebiet: Region Zürichsee und Umgebung; Vorstand: Esther Baumann, Monika Zoeller, Damian Stocker; Vergabe: unabhängige Gesuchskommission nach schriftlichem Reglement.

warum es uns braucht

Am Zürichsee entscheiden heute noch zu oft körperliche, kognitive oder finanzielle Voraussetzungen darüber, wer rudern kann. Zugängliche Infrastruktur, angepasstes Material und gezielte finanzielle Unterstützung brauchen eine verlässliche Struktur, die über einzelne Initiativen hinauswirkt.

Rudern für alle – Zürichsee schafft diese Struktur. Als unabhängiger, gemeinnütziger Verein bündeln wir Mittel und unterstützen gezielt Menschen und konkrete Vorhaben, die einen nachhaltigen Zugang zum Rudersport ermöglichen.

So wird aus einem Beitrag mehr als eine einzelne Unterstützung: Es entstehen dauerhaft nutzbare Zugänge und neue Möglichkeiten für Menschen in der Region – mit Impulsen, die auch über den Zürichsee hinauswirken können.

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Statuten
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gesuchsformular

WORK IN PROCESS WICHTIG bei PROJEKTDOSSIERS beachten:

Regelmässige Spenden ist Vertrauen durch Belege: konkrete Zahlen, echte Gesichter und ein Projektdossier, d⁄as Stiftungen in ihre Vergabesitzung mitnehmen können.

Inhalte, die Stiftungen und Gönner überzeugen:

Projektdossier als PDF (4–6 Seiten pro Projekt): Ausgangslage, Ziel, Budget mit Offerten, Finanzierungsplan, Zeitplan, Partnerclub, messbare Wirkung. Stiftungen fragen das fast immer an.

Wirkung in Zahlen auf Home, sobald vorhanden: geförderte Personen, Rudertrainings pro Saison, angeschaffte Boote, vergebene Beiträge in CHF.

«Was kostet was»: eine kleine Tabelle mit realen Preisen, z. B. Para-Gig-Doppelzweier, Ausleger-Schwimmer, Sitzsystem, Ponton, Trainingslager, Meldegeld einer Regatta. Das macht die Gönnerstufen greifbar.

Geschichten aus dem Boot: zwei bis drei kurze Porträts mit Foto und schriftlicher Einwilligung (bei Minderjährigen der Eltern), etwa eine Para-Ruderin im ersten Jahr oder ein Junior vor der ersten internationalen Regatta.

Partnerclubs und Fachpartner mit Logo und Satz zur Zusammenarbeit, etwa Ruderclubs am Zürichsee, Swiss Rowing, PluSport oder regionale Behindertensportvereine – nur mit deren Zustimmung.

Para-Rudern kurz erklärt: Startklassen PR1–PR3, fester Sitz und Rollsitz, Begleitboot und Sicherheit auf dem See. Das spricht Rudervereine an und zeigt Fachkompetenz.

Termine: Schnuppertag Para-Rudern, Gönneranlass am Steg, Mitgliederversammlung. Ein Besuch am Wasser bindet Mäzene stärker als jeder Text.

Legate und Erbschaften: eine kurze Seite mit Hinweis auf ein vertrauliches Gespräch. Der Kanton Schwyz kennt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer; im Kanton Zürich sind Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen in der Regel befreit [vor Publikation prüfen].

Unternehmen: eigener Abschnitt mit Firmenspende, Projektpatenschaft und Teamanlass am Steg.

Mitgliedschaft im Verein: Die Statuten kennen Einzel- und Kollektivmitglieder, die Website erwähnt das nicht. Ein kurzer Abschnitt mit Beitrag und Anmeldung stärkt die Basis. Hinweis: Statutarisch geschuldete Mitgliederbeiträge sind im Gegensatz zu Spenden nicht abzugsfähig.

Newsletter zwei mal pro Jahr mit Anmeldung auf der Spendenseite; regelmässige Gönner brauchen regelmässige Nachrichten.

wofür wir mittel suchen

wie wir rechenschaft ablegen

Unser Verein ist jung – seine Strukturen haben wir bewusst nicht dem Zufall überlassen.

Unabhängig entschieden. Über Förderbeiträge entscheidet eine Gesuchskommission, der weder Vorstandsmitglieder noch deren Angehörige angehören. Sie entscheidet innerhalb der Mittel, die der Vorstand für die Förderbereiche bereitstellt. Beiträge über insgesamt CHF 10'000 brauchen die Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern. Wer interessiert oder befangen sein könnte, tritt in den Ausstand.


Zweckgebunden eingesetzt. Zweckgebundene Zuwendungen verwenden wir ausschliesslich für den vereinbarten Zweck. Zusagen sind an Auflagen gebunden, Teilzahlungen sind möglich, Auszahlungen gehen wenn möglich direkt an Leistungserbringer. Nicht zweckgemäss verwendete Beiträge fordern wir zurück.


Transparent berichtet. Die Kommission berichtet dem Vorstand und der Mitgliederversammlung. Zweckgebundene Beiträge weisen wir separat aus und informieren projektbezogen über deren Verwendung.


Sorgfältig dokumentiert. Alle Entscheide und Zahlungen werden zehn Jahre aufbewahrt. Persönliche Daten von Gesuchstellenden verwenden wir nur für die Prüfung und Abwicklung des Gesuchs. Ihnen berichten wir anonymisiert.


Unabhängig von Partnern. Kooperationen gehen wir projektbezogen ein. Sie begründen keinen Anspruch auf Förderbeiträge. Über einzelne Förderbeiträge beschliesst ausschliesslich die Gesuchskommission.

passen wir zu ihrem förderzweck?

Unsere Vorhaben sind besonders relevant für Stiftungen mit Schwerpunkt in: Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, Behindertensport, Kinder- und Jugendförderung, Chancengleichheit sowie Breiten- und Nachwuchssport mit regionaler und überregionaler Wirkung.

Ihre ansprechpartnerin

Esther Baumann, Präsidentin
vorstand@rudern-fuer-alle.org · Telefon 043 888 15 77

Am besten lernen Sie unsere Projekte im Gespräch kennen, gerne auch bei einem Besuch am Steg. Rufen Sie mich an; ich freue mich darauf, Ihnen zu zeigen, was am Zürichsee entsteht, und zu hören, was Ihnen wichtig ist.